Vertragsbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen und Hosting.
Stand: 14.03.2026
§ 1–5
Grundlagen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen upbyte® e.K. und ihren Kunden über Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Hosting, Wartung, Pflege, Beratung und Schulungen. Sie ergänzen individuelle Verträge und gelten vorrangig vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2. Unternehmereigenschaft
Der Auftraggeber bestätigt, dass er als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG handelt. Ein Widerrufsrecht nach §§ 3 ff. KSchG besteht nicht, da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten. Die Leistungen von upbyte® richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
3. Auftragspflichten
upbyte® verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber schafft die notwendigen technischen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Software.
4. Subunternehmer
upbyte® ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen und trägt die Verantwortung für deren Auswahl, Leistungen sowie die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und Datenschutz.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und erteilt zeitnah Feedback im Rahmen des Projekts.
§ 6–7
Projektabwicklung
6. Ansprechpartner
Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Dauer des Projekts zur Gewährleistung effizienter Kommunikation.
7. Änderungen im Projektablauf
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Preis- oder Zeitplananpassungen führen.
§ 8
Hosting und laufende Dienstleistungen
8.1 Gegenstand
Laufende Dienstleistungen umfassen insbesondere Hosting, Wartung, Pflege und technischen Support. Art, Umfang und Vergütung werden im jeweiligen Leistungsvertrag festgelegt.
8.2 Laufzeit und Kündigung
Verträge über laufende Dienstleistungen haben eine Mindestlaufzeit gemäß individuellem Vertrag. Sie verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8.3 Verfügbarkeit
upbyte® strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an. Geplante Wartungsfenster, Ausfälle durch höhere Gewalt sowie Störungen bei Drittanbietern (Rechenzentrum, DNS-Provider, Netzanbieter) sind hiervon ausgenommen. upbyte® haftet nicht für Ausfälle, die durch Drittanbieter verursacht werden.
8.4 Datensicherung
upbyte® erstellt regelmäßige Backups der gehosteten Systeme. Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer der Sicherungen richten sich nach dem jeweiligen Leistungsvertrag. Eine Garantie für die vollständige Wiederherstellbarkeit wird nicht übernommen. Der Auftraggeber ist für eigene Datensicherungen zusätzlich verantwortlich.
8.5 Datenübergabe nach Kündigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt upbyte® dem Auftraggeber dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.6 Preisanpassung
upbyte® ist berechtigt, die Vergütung für laufende Dienstleistungen einmal jährlich anzupassen. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
§ 9–11
Vergütung und Zahlung
9. Vergütungsstruktur
Die Vergütung erfolgt entweder auf Festpreisbasis oder nach Zeitaufwand (Stundensätze), wie im jeweiligen Vertrag vereinbart.
10. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind nach § 1334 ABGB innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11. Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach § 1000 Abs. 1 ABGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB) sowie Mahngebühren erhoben.
§ 12–15
Gewährleistung und Haftung
12. Gewährleistung und Abnahme
upbyte® gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Neuerbringung. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe oder Go-Live schriftlich Mängel anzeigt (Abnahmefiktion).
13. Mangelanzeige
Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Beschreibung (z.B. Screenshots, Videos) anzuzeigen.
14. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren binnen zwei Jahren ab Abnahme. Schadensersatzansprüche unterliegen erweiterten Fristen je nach Verschuldensgrad.
15. Haftungsbegrenzung
Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit Begrenzung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden bis zur Auftragssumme.
§ 16–21
Besondere Bestimmungen
16. Höhere Gewalt
Keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt wie Streiks, Naturkatastrophen oder Cyberangriffe.
17. Schlichtungsklausel
Bei Streitigkeiten ist zunächst ein Schlichtungsverfahren gemäß IHK Schleswig-Holstein durchzuführen, bevor staatliche Gerichte angerufen werden können.
18. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behält upbyte® das Eigentum an erstellten Softwareprodukten, Webseiten und Quellcodes vor.
19. Urheberrecht und Nutzungsrechte
upbyte® behält alle Urheberrechte an den erstellten Werken. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von upbyte®.
20. Open-Source-Komponenten
Die Leistungserbringung kann Open-Source-Komponenten beinhalten. upbyte® informiert den Auftraggeber auf Anfrage über eingesetzte Open-Source-Lizenzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten. Open-Source-Bestandteile unterliegen nicht dem Eigentumsvorbehalt (§ 18) und den Nutzungsrechteregelungen (§ 19), sondern ausschließlich den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz.
21. KI-gestützte Leistungserbringung
upbyte® setzt zur Leistungserbringung unter anderem KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Qualitätssicherung, fachliche Prüfung und Endverantwortung für alle Arbeitsergebnisse liegt bei upbyte®.
§ 22–25
Abschlussbestimmungen
22. Datenschutz
upbyte® verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details regelt die separate Datenschutzerklärung.
23. Auftragsverarbeitung
Soweit upbyte® im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. upbyte® verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
24. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Geschäftsgeheimnisse und Informationen des jeweils anderen Partners.
25. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet österreichisches Recht (ABGB, KSchG) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages und werden durch die Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber anerkannt.
upbyte® e.K. · Schleswig-Holstein
Stand: 14.03.2026
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